5. Mit Stellungnahme vom 1. November 2023 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft unter Hinweis auf die Beschwerde an das Bundesgericht, das Entschädigungsverfahren sei bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafpunkts zu sistieren. Diesem Antrag wurde mit Verfügung vom 13. November 2023 stattgegeben. 6. Mit Urteilen vom 3. September 2024 hat das Bundesgericht die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft (7B_469/2023) sowie die Beschwerde des bisherigen amtlichen Verteidigers (7B_470/2023) abgewiesen. -3- 7. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 wurde die Sistierung des Entschädigungsverfahrens aufgehoben.