Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. - 31 - 4.3. Das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von Fr. 1'610.00 wird dem Privatkläger B._____ zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft ausgehändigt. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B._____ einen Schadenersatz von Fr. 122'545.00 und Euro 6'000.00 zu bezahlen.