6.3. Der Privatkläger B._____ hat beantragt, die Beschuldigte sei zu verpflichten, ihm einen Schadenersatz in der Höhe der Deliktssumme, nämlich Fr. 124'155.00 und Euro 6'000.00, zu bezahlen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11; GA act. 624 und 626; vgl. auch UA act. 452). - 28 -