Nach dem Gesagten ist die Aushändigung von Fr. 1'610.00 an B._____ innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. 6.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte zur Bezahlung eines Schadenersatzes an den Privatkläger B._____ in der Höhe von Fr. 122'545.00 und Euro 6'000.00 verurteilt (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 9).