güter wie der psychischen, physischen oder sexuellen Integrität entsprechend höheren Anforderungen an die Rückfallgefahr bzw. die Legalprognose (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_205/2023 vom 17. August 2023 E. 1.4; 6B_892/2022 vom 8. Juni 2023 E. 1.6) – mit Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA vereinbar: Das Handeln der Beschuldigten ist – infolge der begangenen Katalogtat des gewerbsmässigen Betrugs – ohne Weiteres dazu geeignet, die öffentliche Ordnung und Gesundheit zu gefährden.