4.6. Die Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil – nebst der schwerwiegenden Katalogtat des gewerbsmässigen Betrugs – des mehrfachen Verweisungsbruchs schuldiggesprochen. Dabei ist die Beschuldigte insbesondere auch in die Schweiz eingereist, um sich zu Lasten von B._____ finanziell zu bereichern.