4.4. Die heute 53-jährige und unverheiratete Beschuldigte hat fünf erwachsene Kinder (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11 f.; GA act. 627). Sie wurde in der Slowakei geboren und ist dort aufgewachsen. In der Schweiz verfügt die Beschuldigte über keine Aufenthaltsbewilligung. Vielmehr wurde sie mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 25. September 2018 für 15 Jahre des Landes verwiesen (siehe dazu E. 3.3.1 hiervor). Die Beschuldigte hat an der Berufungsverhandlung zwar von ihrem Recht auf einen Dolmetscher Gebrauch gemacht, hat sich jedoch mit B._____ jeweils auf Deutsch unterhalten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.).