4.3. Die Beschuldigte ist Staatsangehörige der Slowakei. Sie wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 25. September 2018 für 15 Jahre des Landes verwiesen (siehe dazu E. 3.3.1 hiervor) und am 14. Februar 2020 nach U._____ in die Slowakei ausgeschafft (UA act. 138). Die vom Bezirksgericht Brugg ausgesprochene Landesverweisung ist bis zum 14. Februar 2035 wirksam (vgl. Art. 66c Abs. 5 StGB). Die Beschuldigte hat während der noch wirksamen Landesverweisung mit dem gewerbsmässigen Betrug wiederum eine Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen, welche sodann eine obligatorische Landesverweisung für 20 Jahre bzw. auf Lebenszeit zur Folge hat.