4. 4.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 66b Abs. 1 StGB für die Dauer von 20 Jahren des Landes verwiesen. Die Beschuldigte beantragt – ausgehend von einem Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs – ein Absehen von der Landesverweisung (vgl. Berufungserklärung S. 3 und Berufungsbegründung S. 14 Rz. 27).