22. Juni 2021 aufgrund deren vermeintlichen Geburtstags Fr. 5'000.00 geschenkt (UA act. 463; vgl. auch UA act. 494 und 500), um ihren Ring beim Pfandleiher auszulösen und für eine Kette. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt habe er am Schalter auch kein Geld mehr abheben können und die Bank habe ihm gesagt, er müsse vorsichtig sein (UA act. 463). B._____ bringt jedoch glaubhaft vor, die Beschuldigte habe sich dann wieder sehr bemüht und er habe Mitleid mit ihr gehabt (UA act. 463). Auch habe er die Beschuldigte nicht verärgern wollen und habe aufpassen müssen, dass sie dann nicht einfach gehe und er das Geld abschreiben müsse (UA act. 464 und 486 f.).