494) brachte B._____ nachvollziehbar vor, er sei wie unter Druck gestanden (UA act. 462). Eigentlich sei es darum gegangen, etwas Reserve zu Hause zu haben, um nicht immer auf die Bank gehen zu müssen (GA act. 626; UA act. 487), zumal es auch koste, wenn man gemeinsam etwas unternehme. Die Beschuldigte habe B._____ dann erzählt, sie habe mit dem Geld Schmuck gekauft, worauf B._____ sie zur Rede gestellt (GA act. 624) und ihr gesagt habe, er könne nichts mehr abheben (UA act. 462 und 483). In der Folge sei die Beschuldigte, so B._____, wieder laut geworden, habe ihm leichte Boxstösse in den Oberarm gegeben, ihn geschubst und ihm vorgehalten, er lüge sie an.