selbst brachte vor, er habe die Geschichten nicht überprüfen können. Die Beschuldigte habe sich aber grundsätzlich nicht widersprochen und sie sei immer bei den gleichen Sachen geblieben (UA act. 489). Im Übrigen hat die Beschuldigte auch vorausgesehen, dass B._____ die Überprüfung der Verwendungszwecke aufgrund seiner Hoffnung auf eine anhaltende Beziehung mit ihr unterlassen werde. So hat die Beschuldigte selbst ausgesagt, B._____ habe sie geliebt und ihm gesagt, er brauche eine Frau (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15;