Vorliegend ergibt sich das Merkmal der Arglist im Wesentlichen schon aus der Täuschung der Beschuldigten über ihren Rückzahlungswillen und ihre persönliche Zuneigung zu B._____. Diese Täuschungen betreffen innere Tatsachen, die von B._____ ihrem Wesen nach grundsätzlich nicht direkt überprüft werden konnten.