3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. November 2022 beantragte die Beschuldigte, sie sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freizusprechen und bezüglich des nicht angefochtenen mehrfachen Verweisungsbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren zu verurteilen. Von der Anordnung einer Landesverweisung sei abzusehen. Zudem seien der Beschuldigten die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte gemäss Ziff. II der Anklage nach Rechtskraft des Urteils herauszugeben. Die Zivilforderung des Privatklägers B.___