6. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger B._____ Fr. 122'545.00 und Euro 6'000.00 als Schadenersatz zu bezahlen. 7. 7.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 3'000.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 9'922.60 d) andere Auslagen Fr. 233.00 Total Fr. 15'655.60