3. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss der in Ziff. 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 40 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB und Art. 44 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 2 Jahre, und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 120.00, d.h. Fr. 2'400.00, Probezeit 2 Jahre, verurteilt. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Die Kontosperre auf dem Konto Nr. […] der I._____ bei der K._____ Bank wird aufgehoben. 4.2. Die seit der Sperrung angefallenen Kontogebühren werden auf die Staatskasse genommen.