Der Beschuldigte war als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH damit betraut, deren Vermögensinteressen zu wahren und im Grundsatz alles zu unterlassen, was ihr hätte schaden können. In Verletzung seiner Pflichten hat der Beschuldigte Bargeldbezüge und Banküberweisungen direkt an sein Privatkonto im Umfang von insgesamt Fr. 226'803.75 getätigt oder Schulden seiner G._____ GmbH getilgt, ohne dafür eine Gegenleistung oder einen rechtlichen Anspruch zu erhalten, was in diesem Umfang zu einem Vermögensschaden der C._____ GmbH geführt hat.