Der Beschuldigte handelte in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern (siehe dazu ergänzend vorstehend). Der Beschuldigte versuchte nicht einmal, die C._____ GmbH in irgendeiner Weise am Verein oder dessen Einnahmen zu beteiligen oder die B._____ AG als Erwerberin der Stammanteile mit in die Entscheidung der Übertragung des Kollektivvertrags auf den Verein I._____ miteinzubeziehen, auch nicht während mehr als einem halben Jahr nach erfolgter Übertragung.