In dieser Funktion schloss er einen neuen Kollektivvertrag für seinen neu am 30. November 2018 gegründeten Verein I._____ mit der D._____ AG ab – den er denn auch im Namen der C._____ GmbH als deren Geschäftsführer unterzeichnet hat – und übertrug damit den wohl wichtigsten Vertrag der C._____ GmbH mit Einkünften durch die Verwaltungskostenentschädigung von monatlich rund Fr. 20'000.00 ohne Gegenleistung für die C._____ GmbH auf ebendiesen Verein (vgl. UA act. 5/238 ff.). Die C._____ GmbH war weder direkt noch indirekt an diesem Verein beteiligt. Der Beschuldigte hätte sein Verhalten am Gesellschaftsinteresse der C.__