3.2. 3.2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte im Namen der C._____ GmbH eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung im Bereich Krankenversicherung (Kollektivvertrag) zwischen I._____ und der D._____ AG abgeschlossen hat, wodurch der bisherige Kollektivvertrag zwischen der D._____ AG und der C._____ GmbH aufgehoben und durch diesen ersetzt wurde. Umstritten ist, ob der Beschuldigte hierzu aufgrund regulatorischer Vorschriften berechtigt bzw. quasi verpflichtet war oder nicht. -9-