Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung und macht im Wesentlichen geltend, dass der Beschuldigte durch die Umschreibung des Kollektivvertrags auf seinen Verein I._____ der B._____ AG die Möglichkeit genommen habe, die Verwaltungskostenentschädigung ab dem Jahr 2020 zu kassieren.