Der Beschuldigte wusste, dass die B._____ AG und nicht die C._____ GmbH ihm den Kaufpreis für die Stammanteile geschuldet hat und dass bei einem Bezug von Geldern der C._____ GmbH dieser kein Gegenwert gegenüberstehen würde. Da er die Vermögenswerte dennoch ohne Gegenwert verwendet hat, nahm er zumindest in Kauf, dass er die C._____ GmbH in diesem Umfang schädigt. Er war sich der eigenen Rechtspersönlichkeit der C._____ GmbH als geschäftserfahrener Gesellschafter denn auch ohne weiteres bewusst. So antwortete der Beschuldigte auf die Frage, ob die Vergütungen der D._____ AG der B._____ AG zu Gute gekommen seien, dass die «Gelder» [gemeint die Verwaltungskostenentschädigung] zur C._____