1 Abs. 1 und 3 StGB vor (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 6B_511/2020 vom 10. März 2021 E. 2.3.3 sowie E. 2.4.1). Denn der Funktionsträger kann sich bei solchen Handlungen ausserhalb der Organtätigkeit nicht auf seine Organstellung berufen und geltend machen, die Vermögenswerte der Gesellschaft seien ihm nicht anvertraut. Die Vermögenswerte der C._____ GmbH waren dem Beschuldigten fremd. Die Verwendung (Bargeldbezüge, Banküberweisungen, etc.) erfolgten ohne Gegenwert für die C._____ GmbH. -7-