Im Umfang der bezogenen Gelder von Fr. 226'803.75 ist der C._____ GmbH mangels Gegenleistung durch Verminderung der Aktiven in diesem Umfang (kausal) ein Vermögensschaden entstanden. Angesichts dessen, dass der Beschuldigte im Wesentlichen zahlreiche Bargeldbezüge und Banküberweisungen direkt an sein Privatkonto getätigt oder Schulden seiner (zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöschten) G._____ GmbH bezahlt hat, handelt es sich um Handlungen, die den Rahmen der Organtätigkeit offensichtlich verlassen.