Die Pflichtwidrigkeit ergibt sich daraus, dass den bezogenen Geldern keine Gegenleistung für die C._____ GmbH gegenüberstand bzw. nicht eigene Verbindlichkeiten beglichen wurden. Die C._____ GmbH bzw. deren Stammanteile bildeten Kaufobjekt, während zur Kaufpreiszahlung die B._____ AG verpflichtet war. Mithin verwendete der Beschuldigte Mittel der -6-