Der Beschuldigte wurde weiter von der B._____ AG – um die wahren Eigentumsverhältnisse gegenüber der D._____ AG zu verheimlichen – (unentgeltlich) als Treuhänder eingesetzt, um weiterhin als Gesellschafter aufzutreten, wobei er an die Weisungen des Treugebers gebunden und verpflichtet sei, Instruktionen nur vom Treugeber oder einer von ihm bezeichneten Drittpartei entgegenzunehmen (UA act. 1/73 ff.).