Weiter hätte ein zweiter Teil des Kaufpreises von Fr. 80'000.00 innert 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf ein Sperrkonto der Gesellschaft gezahlt werden sollen. Dieser Betrag hätte als Hinterlegung für die noch offenen Steuerperioden 2015 bis 2017 der C._____ GmbH gedient, wobei je nach Höhe der Steuern der Beschuldigte den «Rest» erhalten oder für den Mehrbetrag gehaftet hätte.