Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung und macht im Wesentlichen geltend, dass der Beschuldigte nach Ansicht der B._____ AG seinen Teil des Kaufvertrags nicht (richtig) erfüllt habe, weshalb sie den Rest des Kaufpreises zurückbehalten habe. Bevor er Anspruch auf die Verwaltungskostenentschädigung des Jahrs 2019 gehabt hätte, hätte er diejenige des Jahrs 2018 von Fr. 226'803.70 der B._____ AG abliefern müssen. Er habe über die C._____ GmbH verfügt, wie wenn sie noch ihm gehören würde.