Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch und macht im Wesentlichen geltend, dass mit dem Kaufvertrag vom 30. Januar 2018 ein synallagmatischer Vertrag vorliege, dem er durch die Aushändigung der umfangreichen Kundenliste nachgekommen sei, während die B._____ AG ihre weitere Zahlungsverpflichtung schon nach 10 Tagen nicht mehr erfüllt habe. Überdies sei bei der B._____ AG kein Vermögensschaden entstanden.