__ AG habe ihrerseits bereits durch eine Vermittlungsvereinbarung mit der D._____ AG von ebendieser Abschlussprovisionen erhalten. Bei einer Nachführung des erfolgten Verkaufs im Handelsregister hätte daher die Gefahr bestanden, die Verwaltungskostenentschädigungen von der D._____ AG an die C._____ GmbH zu verlieren. In der Funktion als fiduziarischer Treuhänder der C._____ GmbH habe der Beschuldigte ohne Rücksprache mit der B._____ AG und damit eigenmächtig die monatlich eingegangenen Verwaltungskostenentschädigungen für eigene private Zwecke verwendet, um sich für eine vertragliche Streitigkeit mit der B._____ AG bezahlt zu machen.