Mit Treuhandvertrag zwischen der B._____ AG und dem Beschuldigten sei Letzterer als Treuhänder in der Funktion als Gesellschafter der C._____ GmbH mit der Verpflichtung, Instruktionen bzw. Weisungen nur von der Treugeberin oder einer von dieser bezeichneten Drittperson entgegenzunehmen, eingesetzt worden. Der Grund hierfür sei gewesen, gegenüber der D._____ AG die wahren Eigentumsverhältnisse nicht erkennen zu geben. Denn E._____ sei an der F._____ AG sowie an der B._____ AG Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrats bzw. einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat gewesen. Die F._____ AG habe ihrerseits bereits durch eine Vermittlungsvereinbarung mit der D.__