2. 2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der (einfachen) qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Sie ging in Bezug auf Anklageziffer 2 im Wesentlichen davon aus, dass er mit Kaufvertrag vom 30. Januar 2018 die beiden Stammanteile der C._____ GmbH rückwirkend per 1. Januar 2018 für Fr. 380'000.00 als Mindestpreis sowie eine variable Kaufpreiszahlung an die B._____ AG verkauft habe. Mit Treuhandvertrag zwischen der B._____ AG und dem Beschuldigten sei Letzterer als Treuhänder in der Funktion als Gesellschafter der C.__