Der Beschuldigte wird zum einen von den Vorwürfen der mehrfachen Nötigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs freigesprochen. Es handelt sich dabei jedoch um vergleichsweise untergeordnete Punkte, denen ein gemeinsamer Anklagekomplex zusammen mit den übrigen Vorwürfen (Betrug und Amtsanmassung) zugrunde liegt. Die diesbezüglichen Untersuchungshandlungen waren mithin für die eben erwähnten Vorwürfe notwendig. Andererseits wird er vom Vorwurf der versuchten Fälschung von Ausweisen freigesprochen.