Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die einzelnen Betrugsfälle insofern in einem Zusammenhang stehen, als dass sie jeweils auf ähnliche Art und Weise begangen worden sind. Sie liegen zeitlich jedoch so weit auseinander, dass nicht mehr von einer natürlichen Handlungseinheit ausgegangen werden kann. Insgesamt rechtfertigt es sich deshalb, die Einsatzstrafe für die zwei weiteren versuchten Betrugsfälle in Anwendung des Asperationsprinzips um 8 Monate auf 30 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. - 18 -