«beschlagnahmt» wurde, sondern drei Computer. Schätzungsweise liegt der Wert bei rund Fr. 4'000.00. Was das geschützte Rechtsgut, die Art und Weise der Tatbegehung, das Tatmotiv sowie das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit betrifft, kann daher grundsätzlich auf die obigen Ausführungen zu G._____ verwiesen werden. Präzisierend ist dazu Folgendes festzuhalten: