Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 22. August 2017 wurde der Beschuldigte wegen Veruntreuung zu einer unbedingt en Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 70.00 verurteilt. Schliesslich wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 10. September 2019 erneut wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.