Weiter wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Horgen vom 6. Juni 2017 wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 22. August 2017 wurde der Beschuldigte wegen Veruntreuung zu einer unbedingt en Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 70.00 verurteilt.