Motofahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration, mehrfachen Führens eines Motofahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Probezeit 5 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Horgen vom 6. Juni 2017 wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.