Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis verurteilte ihn sodann mit Strafbefehl vom 19. Juni 2015 wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 600.00. Mit Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 15. Juli 2015 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Führens eines - 13 -