Der Beschuldigte hat sich, indem er sich bei den Täuschungsopfern als Polizist ausgegeben hat, um bei diesen zuhause eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dort Gegenstände und Vermögenswerte zu «beschlagnahmen» und sich dadurch unrechtmässig zu bereichern wegen (versuchten) Betrugs schuldig gemacht. Er hat dabei gegen die anwesenden Personen weder Gewalt angewendet, noch diesen einen ernstlichen Nachteil angedroht oder diese durch eine andere Beschränkung der Handlungsfreiheit dazu genötigt, ihm und D._____ Zutritt zu gewähren, die Hausdurchsuchungen und die «Beschlagnahmung» von Gegenständen und Vermögenswerten zu dulden.