Beide Mobiltelefone waren danach von 18.47 Uhr bis ca. 19.53 Uhr (UA act. 543, 786) überwiegend mit der Antenne an der Z-Strasse in Einsiedeln verbunden, bevor sie sich danach wohl mit dem Auto in Richtung Schübelbach begeben haben. Dies zeigt, dass sich sowohl der Beschuldigte als auch der Mitbeschuldigte zur und exakt auch nur während der Tatzeit von ca. 19.15 Uhr bis 20.00 Uhr in unmittelbarer Tatortnähe befanden. Die Mobiltelefone der beiden loggten sich erst um 21.15 Uhr wieder in die Antenne in Y._____ ([…]strasse) ein (UA act. 543, 786).