1522 ff.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). C._____ – bei welchem ebenfalls nur zwei Täter vor Ort waren – hat zu Protokoll gegeben, eine Person habe eine Polizeijacke, Einsatzschuhe und Einsatzhosen, Mundschutz, Wollmütze mit der Aufschrift «Polizei» getragen. Des Weiteren habe sie eine Brille getragen und sei etwa 180 cm gross gewesen. Die andere Person sei zivil gekleidet gewesen und sei etwa 170 bis 175 cm gross gewesen. Die beiden hätten Schweizerdeutsch gesprochen, wobei hauptsächlich die Person in «Uniform» das Wort ergriffen habe (UA act. 1541 ff.). Schliesslich hat auch H.__