2. 2.1. Gemäss Anklageziffer 1.2 soll der Beschuldigte am 30. Oktober 2020, zwischen ca. 19.15 Uhr und 20.00 Uhr, zusammen mit D._____ und einer weiteren unbekannten Person bei F._____, wohnhaft […] in Einsiedeln, geklingelt und sich als Polizist ausgegeben haben, welcher wegen Drogen eine Hausdurchsuchung durchzuführen habe. Im Irrglauben, es handle sich beim Beschuldigten und den beiden anderen Personen tatsächlich um Polizisten, habe F._____ diese in die Wohnung eintreten lassen. In der Wohnung sollen zwei der Täter die Zimmer durchsucht haben, während der dritte Täter F._____ an den Esstisch beordert habe.