3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 23. März 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. -4- 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 19. September 2023 zusammen mit dem Berufungsverfahren in Sachen D._____ (SST.2022.267) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: