5. 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 3 [N._____ AG] Fr. 4'966.00 zzgl. 5% Zins seit 19.02.2021 zu bezahlen. -3- 5.2. Die Zivilforderung des Zivil- und Strafklägers 2 [C._____] wird auf den Ziv ilweg verwiesen 5.3. Den Straf- und Zivilklägern werden für die Strafklage keine Parteientschädigungen zugesprochen.