3. Der mit Urteil SGO 2013 003 des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 15.07.2015 für sechs Monate Freiheitsstrafe gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. Die widerrufene Freiheitsstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziff. 2. 4. Der Gegenstand "1 Paar Kampfstiefel Haix, Grösse […], schwarz" wird wieder freigegeben und ist vom Beschuldigten 1 innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Urteils bei der Gerichtskanzlei abzuholen, andernfalls darüber verfügt wird.