287 StGB (Anklageziffern 1.1., 1.2., 1.3., 1.4. und 1.5.) - des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG (Anklageziffern 2.1. und 2.2.). 2. 2.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 2.2. Die Haft von 78 Tagen (25.03.2021, 11:45 Uhr - 10.06.2021, 17:25 Uhr) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet.