4. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung vollumfänglich abgewiesen wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist schuldig - des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG; - des Fahrens ohne Fahrzeugausweis gemäss Art. 96 Abs. 1 lit. a SVG; - des Missbrauchs von Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG. -7-