24, 26) und seit Mai 2022 mit einem 100%-Pensum als Automechaniker in der C. GmbH. tätig (VA act. 64; Protokoll S. 3). Mithin konnte den Beschuldigten schon früher die Berufstätigkeit nicht vom Delinquieren abhalten. Nach eigenen Angaben habe der Beschuldigte seit seiner Hochzeit mit dem Konsum von Alkohol und Drogen aufgehört sowie seinen Kollegenkreis geändert (Protokoll, S. 5). Selbst wenn diese an sich positiven Entwicklungen zutreffen sollten, konnte diese Entwicklung den Beschuldigten offensichtlich nicht davon abhalten, weiterzudelinquieren (vgl. vorstehend).