Die an sich in familiärer Hinsicht gefestigten Lebensumstände (seit 2019 verheiratet, Ehefrau mit IV-Rente samt Ergänzungsleistungen, 2 Kinder mit Jahrgang 2019 bzw. 2020) konnten den Beschuldigten offensichtlich auch nicht davon abhalten, weiterzudelinquieren. So liegen von den danach erfolgten Verurteilungen auch die Deliktsdaten für die zwei Strafbefehle nach der Heirat und die vorliegenden Delikte sogar nach der Geburt des zweiten Kinds. Der Beschuldigte habe nach dem Versuch einer Lehre immer gearbeitet (vgl. Protokoll, S. 7) und ist seit mindestens Mai 2021 zu 50 % (vgl. UA act. 24, 26) und seit Mai 2022 mit einem 100%-Pensum als Automechaniker in der C. GmbH. tätig (VA act.